Beirat
Zum Austausch von Informationen, die insbesondere die Belange der Kommunen betreffen, wird ein Beirat gebildet. Die Städte und Gemeinden in den Kreisen Paderborn und Höxter entsenden je ein Mitglied in den Beirat. Darüber hinaus gehören ihm der Vorsitzende der Verbandsversammlung sowie sein Vertreter an. Für jedes Mitglied des Beirats ist ein Stellvertreter zu benennen. Über weitere Mitglieder, insbesondere fachkompetente Persönlichkeiten, entscheidet die Verbandsversammlung.
Der Beirat soll
a) zeitlich unabhängig von der Verbandsversammlung bei Bedarf mit 2 Sitzungen im Jahr
b) auf der Grundlage einer unabhängig von der für die Verbandsversammlung aufgestellten Tagesordnung und
c) auf Anforderung einer Kommune aus dem nph-Verbandsgebiet bei berechtigtem Interesse
einberufen werden.