Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist gemäß Satzung vom 21.09.1995 das politische Organ des Zweckverbandes nph. Die Verbandsversammlung besteht aus Kreistagsmitgliedern der Kreise Paderborn und Höxter. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist Herr Heiko Hansmann.
In der Verbandsversammlung werden die Projekte und Aufgaben des nph abgestimmt.
Eine Themenübersicht, die gleichzeitig auch die Aufgaben des nph widerspiegelt, finden Sie in der jeweiligen Tagesordnung der Verbandsversammlung. Sie wird regelmäßig vor den Sitzungen im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold und hier unter nph.de veröffentlicht.
Seit dem 01.07.2019 verfügt der nph über ein neues Gremieninformationsportal. Ab diesem Zeitpunkt sind hier alle Gremienunterlagen abrufbar.
Heiko Hansmann
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Mehr zur Verbandsversammlung
Verbandsversammlung
Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder der Verbandsversammlung, ihre persönlichen Vertreter und die Sitzungstermine 2024.
Seite ansehenVerbandsausschuss
Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder des Verbandsausschusses, ihre persönlichen Vertreter und die Sitzungstermine 2024.
Seite ansehenSPNV-Ausschuss
Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder des SPNV-Ausschusses, ihre persönlichen Vertreter und die Sitzungstermine 2024.
Seite ansehenStrategieausschuss
Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder des Strategieausschusses, ihre persönlichen Vertreter und die Sitzungstermine 2024.
Seite ansehenSitzungstermine bis zum 06.06.2019
Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Sitzungen der nph-Verbandsversammlung in der V. Wahlperiode bis zum 06.06.2019
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Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG)
Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW in Kraft getreten. Zuletzt geändert am 01.06.2022.
Gemäß § 7 KorruptionsbG sind die Mitglieder der Organe des nph (Verbandsvorsteher und Verbandsversammlung) verpflichtet, schriftlich Auskunft über die im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten und Funktionen zu geben:
- 1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das zuletzt durch Artikel 61 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist,
3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1238) geändert worden ist, genannten Behörden und Einrichtungen,
4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Um den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich über derartige Tätigkeiten zu informieren, hat die Verbandsversammlung am 27.06.2005 beschlossen, dass diese Informationen zu jedem einzelnen Mitglied der Verbandsversammlung in der Geschäftsstelle des nph, Bahnhofstraße 27, 33102 Paderborn eingesehen werden können.
Download
Die Mitglieder der Verbandsversammlung können sich hier einen Vordruck herunterladen, mit dem sie ihre Auskünfte mitteilen oder aktualisieren können.
Vorlage Auskunft KorruptionsbG (7 KB) - pdf
11.03.2021 14:00UhrKunstein, BeatrixAuskunfts-Vorlage als pdf für Sie zum Download