Förderung
Der nph fördert die Busunternehmen im Hochstift in vielerlei Hinsicht. Neue Techniken und Qualitäten sollen dadurch sowohl für die Unternehmen als auch die Kunden Qualitätsverbesserungen bringen.
Die Busunternehmen erhalten zudem für das Angebot von vergünstigten Schulwegkarten auf Grundlage des ÖPNV-Gesetzes NRW sowie der entsprechenden Allgemeinen Vorschrift des nph einen Ausgleichsbetrag.
Schließlich berät der nph auch die 20 Kommunen im Verbandsgebiet beim Neu- und Ausbau von Bushaltestellen. Insbesondere der barrierefreie Ausbau von Haltestellen z.B. im Zuge der Inklusion steht seit einiger Zeit besonders im Focus.
Ausgleichsmittel gem. §11a
Seit der Einführung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW an die Aufgabenträger zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Jahr 2010
Seite ansehenBerichterstattung nach VERORDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Am 03.12.2009 trat die EU-VO 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ...
Seite ansehenInfrastrukturförderung
Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung fördert der NWL gemäß dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr mit vom Land ...
Seite ansehenSozialticket NRW
Das Land NRW gewährt den Kreisen Zuwendungen zur Förderung von sogenannten Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr. Diese Zuwendungen können ...
Seite ansehen