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Förderung

Der nph fördert die Busunternehmen im Hochstift in vielerlei Hinsicht. Neue Techniken und Qualitäten sollen dadurch sowohl für die Unternehmen als auch die Kunden Qualitätsverbesserungen bringen.

Die Busunternehmen erhalten zudem für das Angebot von vergünstigten Schulwegkarten auf Grundlage des ÖPNV-Gesetzes NRW sowie der entsprechenden Allgemeinen Vorschrift des nph einen Ausgleichsbetrag.

Schließlich berät der nph auch die 20 Kommunen im Verbandsgebiet beim Neu- und Ausbau von Bushaltestellen. Insbesondere der barrierefreie Ausbau von Haltestellen z.B. im Zuge der Inklusion steht seit einiger Zeit besonders im Focus.