Berichterstattung gem. VERORDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Veröffentlichung nach EU-VO 1370/2007
Am 03.12.2009 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft.
Diese Verordnung sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor: "Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten."
Den Bericht für die beiden Kreise Paderborn und Höxter können Sie hier herunterladen. Der Bericht enthält keine Zahlungen der Stadt Paderborn an das städtische Verkehrsunternehmen PaderSprinter.
Berichte aus zurückliegenden Jahren können angefragt werden.
Gesamtbericht nach EU-VO 1370 für 2023 (129 KB) - pdf
30.08.2024 09:55UhrKunstein, Beatrix