Sozialticket NRW
Das Land NRW gewährt den Kreisen Zuwendungen zur Förderung von sogenannten Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr. Diese Zuwendungen können verwendet werden, um rabattierte Ticketangebote für bestimmte Bezieher von Sozialleistungen finanziell zu unterstützen.
Die Verkehrsunternehmen in den Kreisen Paderborn und Höxter haben zum 1. Januar 2019 das Sozialticket unter dem Namen „FairTicket“ eingeführt. Berechtigt zum Erwerb sind Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Weitere Informationen zum Erwerb des „FairTicket“ finden Sie auf der Internetseite von „fahr mit“: https://www.fahr-mit.de/fahr-mit/tickets-und-tarife/fairticket/
Die Verbandsversammlung des nph hat in ihrer Sitzung am 27. September 2018 die allgemeine Vorschrift für das Sozialticket für die Kreise Paderborn und Höxter nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) beschlossen. Diese trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die allgemeine Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Förderung, die Maßstäbe für die Höhe und die Verteilung der Zuwendung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren. Darüber hinaus trifft sie Festlegungen, welche die Wahrung des Überkompensationsverbots nach VO (EG) Nr. 1370/2007 sicherstellen.
Allgemeine Vorschrift Sozialticket (241 KB) - pdf
04.07.2019 09:36UhrNPH, HeidfeldRichtlinien-Sozialticket-2011.pdf (99 KB) - pdf
18.04.2023 15:03UhrKunstein, Beatrix1. Änderungssatzung Allgemeine Vorschrift zum Sozialticket (39 KB) - pdf
04.07.2019 09:37UhrNPH, Heidfeld
Antragsstellung:
Antragsformulare für Verkehrsunternehmen: Ausschlussfrist für die Einreichung von Anträgen für das Jahr 2019 ist der 31. Oktober 2019. Für alle folgenden Bewilligungsjahre ist der Antrag jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres zu stellen.
Mitteilung-UeKK-nph_OeDA.docx (45 KB) - doc
15.12.2022 12:52UhrKunstein, BeatrixVordruck Antrag Sozialticket (452 KB) - xls
03.12.2024 08:39UhrKunstein, BeatrixErklärung_Finanzierungsverbot_von_Terroraktivitäten (72 KB) - pdf
03.12.2024 08:41UhrKunstein, Beatrix
Ansprechpartnerin
Birgit Proff
Tel.: 05251/1233-30
prffnphd